Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten seit 20.03.2008. Alle ab 20.03.2008 erteilten Aufträge erfolgen unter ausdrücklicher und unwiderruflicher Anerkenntnis unserer „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen“.
Preise
Preise sind grundsätzlich freibleibend auf der Grundlage der heutigen Material- und Lohnkosten erstellt. Sie werden bei Eintreten von Materialteuerungen oder kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen berichtigt. Werden Fixpreise vereinbart, so sind wir berechtigt, Materialien zeitgerecht vor Inkraftreten einer Preiserhöhung auszuliefern und zu verrechnen.
Ausführung
Für Maße, Bearbeitung und Bezeichnung ist die betreffende ÖNORM maßgebend. Geringe Maßdifferenzen berechtigen nicht zu Reklamationen. Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen - wie das Versetzen von Sockelleisten, die erst nachträglich versetzt werden können - werden zusätzlich verrechnet. Marmor und Granit sind Natursteine, welche in Farbe und Struktur wechseln. Daher können die Muster der Auftragnehmer nur den Typ des Materials zeigen, nicht aber alle Varianten wiedergeben. Eine bestimmte Art von Zeichnungen als Vorhandensein von Adern und Unregelmäßigkeiten bzw. ein Fehlen von solchen Eigenschaften wird nicht vereinbart.
Mängelrügen
Diese müssen innerhalb von fünf Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden.
Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Materalien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Materialrücknahme
Restmaterial aus reinen Lieferaufträgen wird nur in Ausnahmefällen und nach gesonderter Vereinbarung zurückgenommen. Mangelhafte Ware wird nicht zurückgenommen.
Lieferfristen
Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen bekanntgegebenen Lieferfristen werden eingehalten, wenn nicht außerordentliche Erschwernisse auftreten; dies sind z. B. Nichteinhaltung der Lieferfristen oder fehlerhafte Lieferung unserer Rohsteinlieferanten, Maschinenbruch, Streik und andere Fälle höherer Gewalt. Verzugspönale oder Schadenersatzansprüche für verspätete Lieferungen sind jedoch ausgeschlossen.
Urheberrecht
Unsere Zeichnungen, Prospekte und Preislisten dürfen weder nachgebildet noch anderen Personen zugänglich gemacht werden. Bei Bestellung nach fremden Zeichnungen setzen wir voraus, dass sich der Besteller das Ausführungsrecht gesichert hat.
Zahlung
Sollten keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart sein, gilt zahlbar binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa. Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Verzugszinsen verrechnet.
Abrufe | Abänderungen
Abrufe oder Abänderungen von Monteuren oder Materalien sowie Änderungen des vorliegenden Materialbedarfs, der Ausführungszeit etc. müssen jeweils einige Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Termin beim Firmensitz bekanntgegeben werden. Ansonsten berechnen wir eventuell anfallende Kosten für doppelte Zufahrt oder Transport.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Graz. Für Streitigkeiten aus diesen Verkaufsbedingungen unterwerfen sich die Streitteile dem sachlich zuständigen Gericht in Graz.
Sonstige Bestimmungen
Mündliche Vereinbarungen sind wirkungslos. Abänderungen zu den oben genannten Verkaufsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Persönlich erteilte Aufträge können nicht storniert werden.